Neues aus der Fraktion

Hier berichten wir kontinuierlich über unsere Arbeit im Gemeindeparlament, wir informieren über unsere Position zu den Anträgen.

 

 

FWG fordert Sparsameren Haushalt "Aarbote vom 17.04.2021"


unsere Vorschläge für die Ortsbeiräte bei der Kommunalwahl 2021

Nachdem wir bereits unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindevertretung Hohenstein veröffentlicht haben, folgen nun noch unsere Vorschläge für die Ortsbeiräte.

Viele Ortsteile in Hohenstein wählen ihren Ortsbeirat aus einer gemeinsamen Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten. In einigen Ortsteilen gibt es jedoch Listen der verschiedenen politischen Gruppierungen, und so gehen auch wir in Breithardt und Steckenroth mit einem eigenen Wahlvorschlag an den Start.

In Breithardt kandidiert an Listenplatz 1 Maik Bachmann, der in der letzten Wahlperiode auch stellvertretender Ortsvorsteher war. Neu für die Freien Wähler tritt Markus Fiege an, der sich künftig ebenfalls für die Belange von Breithardt einsetzen will. Es folgen Axel Kortschik und Lukas Bachmann, der seit der letzten Wahl ebenfalls bereits Mitglied des Ortsbeirats ist, sowie Michael Welp.

In Steckenroth wird Raimund Guckes für den Ortsbeirat kandidieren und dort künftig hoffentlich die Freien Wähler in diesem Gremium vertreten.

Wir wünschen all unseren Kandidaten für Gemeindevertretung und Ortsbeiräte viel Erfolg.


Freie Wähler Hohenstein beschließen Listenvorschläge für die Kommunalwahl 2021


 

In ihrer Mitgliederversammlung am 30.10.2020 haben die Freien Wähler ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl im März 2021 gewählt. Der Wahlvorschlag bedeutet auf der einen Seite hohe Kontinuität, da sich die gesamte bisherige Fraktion zur Wiederwahl stellt. Gleichzeitig konnten aber auch neue Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen werden, die die Vorschlagsliste bereichern.

Spitzenkandidat der Freien Wähler Hohenstein ist Gerold Köhler aus Breithardt, der schon seit vielen Jahren Fraktionsvorsitzender der FWG im Hohensteiner Gemeindeparlament ist. Auf den weiteren Plätzen folgen Rainer Petri aus Holzhausen, Claus Drews aus Burg Hohenstein und Raimund Guckes aus Steckenroth. Mike Geiter aus Breithardt (Listenplatz 5) tritt erstmals für die Freien Wähler an. Auf Platz 6 folgt der mit 22 Jahren jüngste Kandidat, Lukas Bachmann, der bisher für die FWG im Ortsbeirat Breithardt aktiv war und nun auch für die Gemeindevertretung kandidiert.

Die Freien Wähler sind seit vielen Jahren durchgängig im Hohensteiner Gemeindeparlament vertreten und sehen sich als Gegengewicht zu den beiden „großen Parteien“. Wir setzen uns ein für solide Finanzen und eine sachliche und bürgernahe Kommunalpolitik, unabhängig von Partei- Interessen. Jedes gewählte Mitglied der Freien Wähler ist frei in seinen Entscheidungen, es gibt keinen Fraktionszwang.

Die Vorschlagsliste umfasst neben den o.g. Personen auf den weiteren Plätzen:

7. Axel Kortschik, Breithardt

8. Michaela Salomon, Born

9. Helmut Pohl, Holzhausen

10. Michael Welp, Breithardt

11. Heike Salomon, Born

Position der FREIEN WÄHLER

 

Aktuell

 

 

 

liefern sich Vertreter und Unterstützer der etablierten Parteien in unserer Gemeinde wieder einen heftigen Schlagabtausch über die Sozialen Netzwerke. Da geht es um Fake-Profile, Verleumdungsvorwürfe  und andere Dinge, die in der Kommunalpolitik kein Mensch braucht.

 

Wir  Freie Wähler Hohenstein verfolgen keine parteipolitischen Ziele und beteiligen uns an solchen, teilweise polemisch geführten Wortgefechten nicht.

 

Auch wenn wir bei der Bürgermeisterwahl in Hohenstein die CDU Kandidatin Kerstin Hagenkötter unterstützen, so werden wir dennoch auch mit dem amtierenden Bürgermeister und SPD-Kandidaten Daniel Bauer stets fair und sachlich umgehen.

 

Wir stehen für sachorientierte Politik im Sinne der Bürger. Nähere Informationen können Sie auch unserer Homepage fwghohenstein-hessen.de   entnehmen.

 


 

+++ Digitale Funkwasseruhren +++

 

In der Gemeinde Hohenstein sollen nach und nach die analogen Wasseruhren gegen digitale Funkwasserzähler ausgewechselt werden. Hierzu musste die Wasserversorgungssatzung geändert werden.

 

In der Beschlussvorlage GVER/020/2017 wurde der Austausch der Wasseruhren begründet mit:

 

    1. Kosteneinsparungen
    2. einer längeren Einsatzzeit (6 Jahre bisher, neu 15 Jahre)
    3. Die Wasserzähler können per Funk aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug ausgelesen werden

 

Nachdem nun die ersten digitalen Funkwasseruhren installiert sind, wächst die Zahl der Einsprüche. Dies ist Anlass für die FWG Hohenstein zu klären, ob die Beschlussvorlage GVER/020/2017 mangelhaft vorbereit wurde. Wir erkennen die Kosteneinsparung nicht, denn die vom Bürgermeister D. Bauer angekündigte längere Einsatzzeit der Wasseruhren (15 Jahre) ist über das Eichgesetz (MessEG) ausgeschlossen. Dieses schreibt einen Eichinterwall von nach wie vor sechs Jahren für Kaltwasseruhren vor. Auch müssen die Funkwasseruhren komplett ausgetauscht werden, wenn die Batterien verbraucht sind, dies könnte bereits nach sehr kurzer Einsatzzeit der Fall sein.

 

Anders als bei den Verbrauchszähler an Heizungsanlagen funken die Funkwasseruhren ständig. Hierdurch ergibt sich eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner von Haus und Wohnungen.

 

Da Wasserwerke nicht im Wettbewerb stehen, gilt für die kommunalen Wasserwerke das HDSG (Hessisches Daten Schutz Gesetz) ohne Einschränkungen. Insbesondere muss der § 36 HDSG beachtet werden.

 

§36 HDSG

 

Wer eine Datenverarbeitungs- oder Übertragungseinrichtung zu dem Zweck nutzt, bei einem Betroffenen, insbesondere in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen, ferngesteuert Messungen vorzunehmen oder andere Wirkungen auszulösen, bedarf dessen Einwilligung.

 

Die FREIEN WÄHLER Hohenstein e.V. sind weder gegen Digitalisierung noch gegen Modernisierung aber unter Berücksichtigung der Kosten-/Nutzenrechnung und selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben. Beides wurde in der Beschlussvorlage zum Thema Funkwasseruhren nicht genügend berücksichtigt. Unsere Fragen liegen der Gemeinde Hohenstein schriftlich vor, Herr Bürgermeister Bauer sicherte uns in der Sitzung eine kurzfristige Antwort zu.

 

Gerne würden wir mit Ihnen das Thema auf unserem nächsten Dämmerschoppe am Freitag, dem 6.7.2018 in der Gaststätte „zum Taunus“ in Steckenroth ab 20:00 Uhr diskutieren.

 


 

+++  Stellungnahme der Freien Wähler Hohenstein zum Thema Betreuungsgeld +++

 

 

 

Die Freien Wähler Hohenstein haben sich nach intensiven Beratungen dazu entschieden, gegen den Antrag der CDU zum Betreuungsgeld zu stimmen. Durch den Ausbau der Hohensteiner Kindergärten, sowie weitere bevorstehende bauliche Maßnahmen, u.a. im Bereich Wasser und Abwasser in den nächsten Jahren stehen der Gemeinde erhebliche Ausgaben bevor. Mit Einführung eines Betreuungszuschusses für Familien, welche Ihre Kinder zu Hause betreuen, würden weitere nicht genau quantifizierbare Mehrkosten entstehen, die durchaus bis in den sechsstelligen Bereich gehen könnten. Völlig unklar ist auch, ob diese jährlich wiederkehrenden Kosten von der Gemeinde dauerhaft gestemmt werden können.

Weiterhin ist es aus Sicht der Freien Wähler schwierig, eine Abgrenzung des begünstigten Personenkreises vorzunehmen. So stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf das Betreuungsgeld z.B. für Kinder aus Hohenstein, welche in Kindergärten der Nachbargemeinden betreut werden, Fremdbetreuung durch z.B. Tagesmütter oder Kinder aus Familien, in den die Kosten nach SGB übernommen werden.

Eine Entlastung bei den Kosten für unsere Kindertagesstätten kann mit dem Betreuungsgeld nicht erzielt werden, da es einen Rechtsanspruch auf Betreuung gibt und die Plätze daher ohnehin vorgehalten werden müssen. All diese Aspekte widersprechen dem Prinzip der soliden Haushaltsführung, für das die FWG einsteht. Somit werden wir der von der CDU geplanten Einführung des Betreuungsgeldes nicht zustimmen


Kindergärten:

 

 Variante 1 Umbau und Erweiterung  der vorhandenen dezentralen Kindergärten

  

Variante 2 Ein zentraler Neubau in Steckenroth

 

Die FWG unterstützt die Variante 1 und bieten somit in allen Ortsteilen wieder eine Kindertagesstätte.


Baulandrichtlinie

 

Baulandrichtlinie von der FWG initiiert. Grundstückskommission entscheidet ohne vorherige Bewertung der Unterlagen durch Bauverwaltung.

Künftig wird die Bewerbungsunterlage wesentlich informativer gestaltet, so dass die Kommission anhand der vorliegenden Informationen individuell abwägt, wie die Vergabe bei Mehrfachwünschen nach einem individuellen Bauplatz erfolgt.

 

Anträge der FREIEN WÄHLER


Fraktion der FWG Hohenstein

Hohenstein, 14.10.2020

Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen der Wasserversorgung

Zusatzantrag

Die Gemeindevertretung Hohenstein beauftragt den Gemeindevorstand eine Strategie bzw. ein Maßnahmenpaket zu entwickeln wie wir dem entgegenwirken können (neue Quellen erschließen, mehr Fremdwasser usw.). Darüberhinaus soll geprüft werden, wie sich diese Situation auf die Entwicklung der Gemeinde insgesamt auswirkt (Entwicklung von Gewerbe, Entwicklung von Bauland, allgemeine Wachstumsentwicklung, Auswirkungen auf den Haushalt, usw.)

Die Ergebnisse präsentiert der Gemeindevorstand in der 2. HFA-Sitzung 2021, spätestens in der 1. Sitzung nach der Kommunalwahl.

Gerold Köhler

Fraktionsvorsitzender


 

Sehr geehrter Herr Enders,

 

zur Sitzung der Gemeindevertretung am 3.9.2018 stellen wir folgenden Eil-Antrag:

 

Die Gemeindevertretung Hohenstein beschließt den §3 Abs. 2 der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein vom 6.6.2018 ersatzlos zu streichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 4. Juni 2018 die neue Gebührensatzung für die Kindergärten.

 

Wir wurden von verschiedenen Eltern angesprochen, die sich über die neuen Bescheide beklagen.

 

Zur Verwunderung vieler Eltern, die mehrere Kinder in unseren Kindergärten angemeldet haben, fiel die erhoffte finanzielle Entlastung niedriger aus als erwartet. 

 

 

 

Hintergrund ist eine Änderung der Regelung im Zusammenhang mit den „Zweitkindern“, für die zuvor nur 50% der Gebühren gezahlt werden mussten (§ 2 Abs. 2 der Satzung).

 

 

 

Diese Regelung wurde dahingehend geändert, dass künftig das Geschwisterkind mit dem errechneten teureren Betreuungssatz voll zu zahlen ist und das Kind mit den niedrigeren Betreuungskosten von dem „neuen“ 50%igen Geschwistertarif profitiert. (vgl.  § 3 Abs. 2 der Änderungssatzung).

 

 

 

„ Bei Gewährung der Kostenbefreiung und –ermäßigungen nach Abs. 1 und der gleichzeitigen Betreuung mehrerer Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) sind die zu zahlenden Kostenbeiträge neu festzusetzen. Dazu wird zunächst geprüft, ob nach Abs. 1 ein noch verbleibender anteiliger Kostenbeitrag zu zahlen ist und danach der sodann höchste Kostenbeitrag, der  in voller Höhe zu zahlen ist, erhoben“

 

 

 

Diese Auslegung ist nach unserem Verständnis nicht gewollt. Wir haben diesen Passus bei der Beratung der neuen Gebührensatzung nur unzureichend beleuchtet.

 

 

 

Es war zumindest nach unserer Ansicht der Wille aller politischen Parteien, das die Mitfinanzierung der Gebühren durch das Land Hessen, einzelne Eltern nicht benachteiligt. Wir wollten schon immer Eltern, die mehrere Kinder angemeldet haben, finanziell entlasten.

 

 

 

M.E. haben wir aber die Zweitkinderregelung auch eindeutig gefasst:

 

 

 

„Für das nächstfolgende Kind einer Familie, das gleichzeitig mit dem ersten Kind eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hohenstein besucht, wird eine Benutzungsgebühr von 50 v. H. der im Absatz 1 festgesetzten Benutzungsgebühr erhoben“.

 

 

 

Nachstehende Beispiele zeigen die Auswirkungen der neuen Satzung:

 

 

 

Beispiel mit zwei Kindern (ein Ü3, ein U3).

 

 

 

Vorherige Gebühren nach alter Satzung:

 

Kind 1 Ü3: Mo, Mi, Do, Fr (6 Stunden) und Di ( 8 ½ Stunden):    € 141,50

 

Verpflegungspauschale und Getränkeentgelt:                             €   18,--

 

Kind 2 U3: Mi, Do, Fr (6 Stunden):                                               €   52,50

 

 Getränkeentgelt (anteilig 3 Tage):                                               €     1,80

 

Gesamt inkl.  50 % Ermäßigung Zweitkind                                   € 213,80

 

 

 

Erwartete Gebühren (durch Landeszuschuss):

 

Kind 1 Ü3: Mo, Mi, Do, Fr (6 Stunden) und Di ( 8 ½ Stunden):     €   11,50

 

Verpflegungspauschale und Getränkeentgelt:                                        €   18,--

 

Kind 2 U3: Mi, Do, Fr (6 Stunden):                                               €   52,50

 

 Getränkeentgelt (anteilig 3 Tage):                                               €     1,80

 

Gesamt inkl.  50 % Ermäßigung Zweitkind                                   €   83,80

 

  

 

Tatsächliche neue Gebühren nach neuem Bescheid der Gemeinde:

 

Kind 1 Ü3: Mo, Mi, Do, Fr (6 Stunden) und Di ( 8 ½ Stunden):      €     5,42

 

Verpflegungspauschale und Getränkeentgelt:                                         €   18,--

 

inkl. 50 % für Geschwistertarif

 

Kind 2 U3: Mi, Do, Fr (6 Stunden):                                               € 105,--

 

 Getränkeentgelt (anteilig 3 Tage)                                                €     1,80

 

 Gesamt                                                                                               € 130,22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerold Köhler, Fraktionsvorsitzender

 


Ausstattung der Ortsbeiräte ab 2018

 

  1. 3,-- € pro Einwohner mit Erstwohnsitz
  2. Abstimmung von Investitionen größer 250,--€ mit der Bauverwaltung
  3. Übertragung von Restetats in Folgejahre grundsätzlich möglich, wenn Mittel für Ansparungen für Ideen und Projekte vorgestellt werden. Die Titel müssen benannt werden.

 


Neuansatz für Investitionen in Kindertagesstätten

 

Die Maßnahme "Neubau Steckenroth" wird abgesetzt. Das Budget ist nach dem Beschluss der Gemeindevertretung zur Variante 1 (Erweiterung Burg Hohenstein, Steckenroth, Holzhausen und Hennethal) neu zu veranschlagen.




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